Beitragsordnung des TuS Odendorf stand: 21.11.2018
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Sie wurde am 21.11.2018
satzungs- gemäß durch den Gesamtvorstand des TuS Odendorf beschlossen.
1. Allgemeines
a.) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie kann nur durch den erweiterten Vorstand oder die Mitgliederversammlung des
Vereins mit einfachem Mehrheitsbeschluss geändert werden.
b.) Beschlüsse zur Änderung der Beitragsordnung können jeweils
nur zum 01.01. des Folgejahres in Kraft treten.
c.) Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge und die Kursgebühren.
Aufnahmegebühren, abteilungsspezifische Beiträge, Umlagen und Gebühren
für besondere Leistungen des Vereins werden derzeit nicht erhoben.
d.) Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 01.01. und 01.07. des Jahres mittels
SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Die Kursgebühren werden mit Beginn
des jeweiligen Kurses in voller Höhe sofort fällig.
e.) Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen
Beitragsleistungen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
f.) Beim Ausscheiden aus dem Verein bzw. Nichtteilnahme an Kursen erfolgt keine
Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge und Kursgebühren.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat erlischt.
2. Mitgliedsbeiträge
a.) Aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen
der bestehenden Ordnungen nutzen können und/oder am Spielbetrieb teilnehmen können.
Folgenden Monatsbeiträge werden erhoben:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Jugendliche bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres, soweit sie im Haushalt der
Eltern leben: 6 EURO
- Erwachsene: 7 EURO
- Familien: 15 EURO
b.) Fördernde (passive) Mitglieder
Für fördernde Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter
Vereinsabteilungen durch Geld oder Sachbeiträge im Vordergrund.
Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.
Für fördernde Mitglieder wird ein Monatsbeitrag von 2 EURO erhoben.
c.) Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden durch den Gesamtvorstand per Beschluss gewählt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
3. Kursgebühren
a.) Kursgebühren werden für jeden Kurs gesondert berechnet und erhoben.
Die Höhe der Kursgebühren wird bestimmt durch die Aufwandsentschädigung
für die Kursleitung, die Teilnehmerzahl, den Materialbedarfs und ggf. den
Nutzungsgebühren von Sporteinrichtungen.
b.) Mitgliedsbeiträge rechnen auf die Kursgebühren an.
Wichtige Hinweise zum Mitgliedsantrag
Verwenden Sie bitte nur den hier aktuell angebotenen Mitgliedsantrag.
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich Anfang Januar und Anfang Juli.
Bei Anmeldungen die zwischen diesen Zeiten kommen, werden die Anteiligen Mitgliedsbeiträge per Einzellastschrift durchgeführt.
Die Gebühr für den Yogalatis-Kurs erfolgt einmalig im Juli.
Möchten Sie am Yogalatis-Kurs teilnehmen, benötigen wir auch einen Mitgliedsantrag.
Vermerken Sie in der Zeile Abteilung (Turnen/Yogalatis).
Nehmen Sie Sozialhilfe in Anspruch und können den Mitgliedsbeitrag für Ihre Kinder nicht aufbringen,
haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe( Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft) im Jobcenter, oder bei Ihrem Sozialamt zu stellen. Dieser Antrag kann erst nach Vorlage eines Mitgliederantrages bescheinigt werden.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegeüber dem geschäftsführenden Vorstand. Dieser muss spätestens zum 30.06 oder 31.12 des Jahres erklärt werden.
Als download steht Ihnen der aktuelle Mitgliedsantrag, die Informationspflichten und die Mitgliedsgebühren zur Verfügung.